Seit einiger Zeit erfährt das in Deutschland verbreitete und seit über 100 Jahren bewährte Belebtschlammverfahren eine Weiterentwicklung. Im Gespräch sind dabei unterschiedliche Verfahren, die i.d.R. einem Patentschutz unterliegen.

Diese Verfahren erreichen durch eine spezielle Prozessführung die Umbildung eines wesentlichen Anteils der Belebtschlammflocken zu Belebtschlammgranula, also kugelförmigem Schlamm. Diese Granula können je nach Randbedingungen vor Ort Vorteile hinsichtlich der besseren Absetzeigenschaften, einer verstärkten simultanen Deni/Nitri, einer verbesserten Bio-P und/oder einer verbesserten Prozessstabilität aufweisen.

In der Korrespondenz Abwasser 04/21 und 05/21 sind hierzu zwei Artikel („Aerobe Verfahren mit granuliertem Schlamm zur Abwasserbehandlung“ Teil1 und Teil2) erschienen, an denen unser Dr. Frank Benstöm mitgewirkt hat.

Wir beraten Sie gerne wie gewohnt verfahrensunabhängig an Ihrer Seite auch zu diesen spezielleren Prozessen. Melden Sie sich gerne bei uns (Dr. Frank Benstöm: 0241-16989-275 oder benstoem@atdgmbh.de)!