Im Juni 2020 wurde mit der 10. Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) in Anhang 13 „Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder Holzfasermatten“ ein Grenzwert für betriebsspezifisch verunreinigtes Niederschlagswasser an der Einleitungsstelle in das Gewässer
eingeführt.

Im Rahmen dieser Studie wurde anhand von Untersuchungen bestehender Becken zur Niederschlagswasserbehandlung geklärt, ob eine Einhaltefiktion eine praktikable Lösung zur Umsetzung des in der AbwV geforderten Grenzwertes von 40 mg AFS /l darstellt.

Die Studie haben wir zusammen mit dem ISA der RWTH Aachen bei holzverarbeitenden Betrieben durchgeführt.

Die Studie steht hier ab sofort zum Download zur Verfügung:

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_36-2023_machbarkeitsstudie_ueber_die_einfuehrung_einer_einhaltefiktion_im_anhang_13_der_abwasserverordnung.pdf

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns: Dr. Frank Benstöm, 0241-16989-275 oder benstoem@atdgmbh.de

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