Was darf in den Regenwasserkanal eingeleitet werden?

Josef Molitor ·
Sauberer Regenwasserabfluss mit geometrischen Metallstäben auf glattem Beton, Regentropfen am Rand bereit zu fallen

In den Regenwasserkanal dürfen grundsätzlich nur unverschmutztes Niederschlagswasser und sauberes Oberflächenwasser eingeleitet werden. Dies umfasst Regenwasser von Dächern, befestigten Flächen wie Terrassen oder Gehwegen sowie gering belastetes Oberflächenwasser. Verschmutztes Wasser, Chemikalien oder andere Schadstoffe gehören nicht in das Regenwassersystem, da dieses meist direkt in natürliche Gewässer führt.

Falsche Einleitungen verschmutzen Ihre Gewässer dauerhaft

Wenn Schadstoffe über den Regenwasserkanal in Bäche und Flüsse gelangen, entstehen irreversible Umweltschäden. Bereits kleine Mengen Öl, Reinigungsmittel oder Farbreste können das Ökosystem nachhaltig belasten und zur Vergiftung von Fischen und anderen Wasserlebewesen führen. Sie können diesem Problem vorbeugen, indem Sie verschmutztes Wasser immer über den Schmutzwasserkanal entsorgen und bei Zweifeln einen Fachplaner für Stadtentwässerung konsultieren.

Unwissen über Kanalsysteme kostet Sie hohe Bußgelder

Viele Hausbesitzer kennen den Unterschied zwischen Regen- und Schmutzwasserkanal nicht und riskieren dadurch empfindliche Strafen von mehreren tausend Euro. Zusätzlich können Sie zur Kostenübernahme für aufwendige Gewässerreinigungen herangezogen werden. Informieren Sie sich über Ihr lokales Kanalsystem und lassen Sie sich von Experten zur korrekten Abwasserreinigung beraten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen Regenwasserkanal und Schmutzwasserkanal?

Der Regenwasserkanal sammelt ausschließlich Niederschlagswasser und leitet es meist ungereinigt in natürliche Gewässer. Der Schmutzwasserkanal hingegen transportiert häusliches und gewerbliches Abwasser zur Kläranlage, wo es aufbereitet wird.

In Trennsystemen verlaufen beide Kanäle getrennt voneinander. Das Regenwasser fließt über Dachentwässerung und Straßenabläufe direkt in Bäche, Flüsse oder Seen. Schmutzwasser aus Toiletten, Waschbecken und Duschen wird dagegen über ein separates Leitungssystem zur Abwasserbehandlung geleitet.

Bei Mischsystemen werden beide Wasserarten gemeinsam gesammelt und zur Kläranlage transportiert. Diese Systeme sind vor allem in älteren Stadtgebieten anzutreffen. Bei Starkregen kann es jedoch zur Überlastung kommen, wodurch ungeklärtes Mischwasser in die Gewässer gelangt.

Welche Stoffe dürfen grundsätzlich in den Regenwasserkanal eingeleitet werden?

In den Regenwasserkanal gehören ausschließlich unverschmutztes Regenwasser von Dächern, sauberes Oberflächenwasser von befestigten Flächen und gering belastetes Niederschlagswasser von Terrassen oder Gehwegen ohne Schadstoffkontakt.

Dachabläufe sind die häufigste und unbedenklichste Quelle für Regenwassereinleitungen. Das Wasser von Ziegeldächern, Schieferdächern oder modernen Dachbahnen kann normalerweise problemlos eingeleitet werden, sofern keine Beschichtungen oder Behandlungen verwendet wurden, die Schadstoffe freisetzen.

Oberflächenwasser von sauberen, befestigten Flächen wie Terrassen, Balkonen oder wenig befahrenen Gehwegen ist ebenfalls zulässig. Wichtig ist dabei, dass diese Flächen nicht mit Öl, Reinigungsmitteln oder anderen Chemikalien in Berührung gekommen sind. Die DIN EN 752 definiert dabei die technischen Anforderungen für Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden.

Was darf auf keinen Fall in den Regenwasserkanal eingeleitet werden?

Schmutzwasser, Chemikalien, Öle, Farbreste, Reinigungsmittel und jegliche Art von Schadstoffen sind im Regenwasserkanal strengstens verboten. Ebenso gehören Fäkalien, Küchenabwässer und industrielle Abwässer nicht in das Regenwassersystem.

Besonders problematisch sind Autowaschanlagen auf privaten Grundstücken, wenn das verschmutzte Wasser über Hofabläufe in den Regenwasserkanal gelangt. Öl, Bremsflüssigkeit, Kühlwasser und Reinigungsmittel belasten die Gewässer erheblich und können zu Fischsterben führen.

Farbreste und Lösungsmittel aus Renovierungsarbeiten stellen eine weitere häufige Verschmutzungsquelle dar. Auch das Reinigen von Pinseln oder das Entsorgen von Farbwasser über Hofabläufe ist nicht zulässig. Diese Stoffe müssen über den Sondermüll entsorgt oder dem Schmutzwassersystem zugeführt werden.

Gartenabwässer mit Düngemitteln oder Pflanzenschutzmitteln können ebenfalls problematisch sein. Auch wenn sie aus natürlichen Quellen stammen, können sie in größeren Mengen das Gewässerökosystem belasten.

Wie wird verschmutztes Regenwasser ordnungsgemäß behandelt?

Verschmutztes Regenwasser muss vor der Einleitung durch geeignete Behandlungsanlagen gereinigt werden. Dies erfolgt durch Abscheider, Sedimentationsbecken oder dezentrale Reinigungssysteme, je nach Art und Grad der Verschmutzung.

Für Parkplätze und Verkehrsflächen kommen häufig Leichtflüssigkeitsabscheider zum Einsatz, die Öl und Benzin aus dem Regenwasser entfernen. Diese Anlagen müssen regelmäßig gewartet und geleert werden, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.

Bei stärker belasteten Flächen wie Tankstellen oder Industriegeländen sind mehrstufige Behandlungsverfahren erforderlich. Hier kommen neben Abscheidern auch Filtrationssysteme und biologische Reinigungsstufen zum Einsatz.

Dezentrale Lösungen wie Versickerungsanlagen mit Bodenfilter bieten eine natürliche Reinigung des Regenwassers. Dabei wird das Wasser über bewachsene Bodenschichten geleitet, die Schadstoffe zurückhalten und abbauen können.

Welche rechtlichen Bestimmungen gelten für die Regenwassereinleitung?

Die Regenwassereinleitung unterliegt dem Wasserhaushaltsgesetz und den jeweiligen Landeswassergesetzen. Zusätzlich gelten kommunale Entwässerungssatzungen, die spezifische Anforderungen für die Einleitung in öffentliche Kanäle festlegen.

Grundsätzlich ist jede Einleitung von Abwasser in Gewässer oder Kanäle genehmigungspflichtig. Für normales Regenwasser von Dächern und befestigten Flächen gibt es meist Ausnahmen, aber bei gewerblichen oder industriellen Flächen sind oft spezielle Genehmigungen erforderlich.

Die kommunalen Entwässerungssatzungen regeln detailliert, welche Stoffe eingeleitet werden dürfen und welche Grenzwerte einzuhalten sind. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden und zur Schadensersatzpflicht führen.

Bei Neubauten oder größeren Umbauten müssen die Entwässerungspläne von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Dabei wird geprüft, ob die geplanten Einleitungen den rechtlichen Bestimmungen entsprechen und ob eventuell Behandlungsanlagen erforderlich sind.

Wie atd GmbH bei der ordnungsgemäßen Regenwasserbewirtschaftung hilft

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